Einwanderungsbeschränkungen – Praktische Ratschläge für Relocation Manager
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Einwanderungsbeschränkungen – Praktische Ratschläge für Relocation Manager

Chris Bindung

Präsident Trump hat am Freitag, den 27. Januar 2017, eine Durchführungsverordnung erlassen, die Bürgern aus einer Handvoll Ländern, die als terroristische Zufluchtsorte gelten, die Einreise in die Vereinigten Staaten sofort stoppte.

Von der Durchführungsverordnung betroffene Länder

  • Syrien
  • Jemen
  • Iran
  • Irak
  • Libyen
  • Somalia
  • Sudan

Diese Anordnung besagt, dass Personen mit einem aus einem dieser sieben Länder ausgestellten Reisepass – unabhängig davon, wo sie sich auf der Welt befinden – nicht in die USA einreisen können , aber ab heute kann jeder andere mit einem gültigen Visum oder der den Flüchtlingsstatus aus einem dieser Länder beantragt und erhalten hat, nicht in die USA einreisen Dieses Verbot gilt voraussichtlich für mindestens 27 Tage, wobei allen Syrern die Einreise untersagt ist unbegrenzt.

Graebel beobachtet die Lage und steht in Kontakt mit unseren Einwanderungspartnern. Darüber hinaus arbeiten wir daran, sicherzustellen, dass alle Kundenabtretungsempfänger oder -übernehmer, die derzeit nicht in die USA zurückkehren können, angemessen versorgt werden Umzugsdienste um ihnen dabei zu helfen, Änderungen abzumildern, die diese Durchführungsverordnung möglicherweise verursacht hat.

 

Betroffene Mitarbeiter

Es gibt vier Mitarbeitertypen, die am ehesten von dieser Einwanderungsrichtlinie betroffen sind:

  • Entsandte und grenzüberschreitend transferierte Personen mit der Staatsbürgerschaft eines dieser Länder (oder der doppelten Staatsbürgerschaft eines anderen Landes, z. B. Großbritannien), die eine Reise in die USA planen oder planen, die USA zu verlassen
  • Geschäftsreisende aus einem dieser Länder, die planen, in die USA zu reisen oder die USA zu verlassen
  • Kürzlich abgeschlossene Studenten von US-Schulen mit F1-Visum aus einem dieser Länder, die planen, in die USA zu reisen oder die USA zu verlassen
  • In den USA ansässige Mitarbeiter mit gültigen Arbeitsvisa (L1, F1, J1 usw.) oder mit Green Cards, die sich jetzt in den USA befinden, aber planen, ins Ausland zu reisen – auch mit dem Wechsel zu Green Card-Inhabern müssen Relocation Manager die Verwirrung berücksichtigen die jetzt auf US-Flughäfen existiert.

Bitte beachten Sie, dass Nicht-US-Bürger, die eines dieser Länder besuchen, zur zusätzlichen Aufmerksamkeit gekennzeichnet werden und ein neues Visum benötigen, um in die USA einzureisen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.

 

Was müssen Relocation Manager tun?

Wir empfehlen Ihnen, in engem Kontakt mit Ihrem Reise- und/oder Reisesicherheitsteam zu bleiben, um die neuesten Informationen zum Standort und Status der Mitarbeiter sowie zu bevorstehenden Reiseplänen, die möglicherweise geändert werden müssen, zu erhalten.

Wir empfehlen Ihnen auch, sich an Ihre(n) Einwanderungsbehörde(n) zu wenden, da dies eine sehr wechselhafte Situation ist, da gerichtliche Verfügungen die Prozesse an Flughäfen im ganzen Land ändern. Hier finden Sie nützliche Links zu Graebels Einwanderungsdienstleistern sowie einen Link zur Website des US-Heimatschutzministeriums, die regelmäßig aktualisiert wird.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen, Bedenken haben oder zusätzliche Informationen oder Erläuterungen wünschen.

Chris Bindung