UPDATE: IRS sagt, dass die im Jahr 2018 gezahlten Leistungen für die Verlagerung von Mitarbeitern im Jahr 2017 nicht steuerpflichtig sind
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UPDATE: IRS sagt, dass die im Jahr 2018 gezahlten Leistungen für die Verlagerung von Mitarbeitern im Jahr 2017 nicht steuerpflichtig sind

Chris Bindung

Am 21. September klärte der US IRS ein Problem im Zusammenhang mit dem US Tax Cuts and Jobs Act 2017, das seit der Verabschiedung des Gesetzes im vergangenen Dezember ungelöst war. Dieses Statut den Umzugskostenabzug/-ausschluss beendet aus Erträgen mit Wirkung vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2025.

In Hinweis 2018-75, erklärte die Agentur, dass qualifizierte Umzugskostenerstattungen, die im Jahr 2018 an einen Mitarbeiter oder an einen Dritten im Namen dieses Mitarbeiters gezahlt wurden, für Umzüge, die im Jahr 2017 stattfanden, vom Einkommen ausgeschlossen werden könnten, da dies nach bisherigem Recht der Fall war.

In der Mitteilung wies der IRS Arbeitgeber, die diese Leistungen 2017 als steuerpflichtige Löhne aufgenommen hatten, an, ein Anpassungs- oder Rückerstattungsverfahren anzuwenden.

 

Auswirkungen auf die Mobilität

Diese Mitteilung ändert zwar nichts an der grundsätzlichen Ausrichtung des neuen Gesetzes (arbeitsbedingte Umzugskosten, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, stellen nun steuerpflichtiges Einkommen für den Arbeitnehmer dar), verdeutlicht jedoch diese spezifische Übergangsfrage.

As Weltweit ERC® gemeldet, versuchten die Unternehmen, diese Angelegenheit Anfang dieses Jahres so anzugehen, dass sie ihrer Meinung nach den Leitlinien entsprechen würden, die der IRS letztendlich liefern würde. Auf der Grundlage dieser Mitteilung haben sie nun die Möglichkeit, diese Maßnahmen bei Bedarf anzupassen.

 

Für Gräbel-Kunden

In den nächsten Wochen werden wir die umzugsbezogenen Ausgaben unserer Kunden für ihre Mitarbeiter auf US-Gehaltslisten prüfen, um Zahlungen zu identifizieren, die 2018 für Umzugsaktivitäten geleistet wurden, die 2017 stattfanden. Diese werden nun als ausschließbare Vorteile erfasst und nicht mehr steuerpflichtig. Wir empfehlen angemessene Anpassungen vor den Stichtagen zum Jahresende.

Graebel-Kunden werden dazu ermutigt Kontakt ihren Kundenbetreuer, wenn sie Fragen oder Bedenken haben.


Graebel Companies Inc. und ihre verbundenen Unternehmen sind keine Steuer- oder Rechtsberater. Diese Informationen werden zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Individuelle Umstände können abweichen. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um spezifische Steuersituationen und die Auswirkungen von Steuergesetzen und -vorbescheiden auf Ihr Unternehmen zu besprechen.

Chris Bindung